Ein Politiker (E.) bestellt Bilder von nackten Kindern. Mittlerweile hat er das Mandat zurückgegeben und die Politik diskutiert zwei Dinge. Erstens: wer hat wem wann etwas gesagt. Zweitens: Müssen Strafgesetze verschärft werden? Ich will mich auf den zweiten Punkt konzentrieren. Wissend, dass das, was ich sage, nicht populär ist.
Nach derzeitgem Kenntnisstand stellt die Bestellung der Bilder der nackten Kinder keine Straftat dar. Denn nach § 184b StGB ist strafbar, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hat, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt. Den Schriften gleich sind nach § 11 Abs. 3 StGB auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen. Wer sich die Norm des § 184b StGB ansieht wird also feststellen: Der Besitz, Verkauf, Kauf und die Herstellung von Schriften -zu denen auch Bilder gehören- die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben ist engmaschig strafbar.
Die von E. bestellten Bilder nackter Kinder sollen die Kritieren des § 184b StGB -nach derzeitigem Erkenntnisstand- nicht erfüllen. Dies trotz der Tatsache, dass -wieder nach derzeitigem Kenntnisstand- die Kinder nicht wussten bzw. nicht wollten, dass die Bilder von ihnen gemacht werden bzw. was mit ihnen geschieht. Die Bilder sind in meinen Augen moralisch verwerferlich, aber wie Bordeaux Minikleid 079 Chartyl Damen Bordeaux IRO xXp0Bqawy.
Der Ruf nach Strafrechtsverschärfung oder -erweiterung wird nun lauter. Er reicht vom Vorschlag den Kauf und Verkauf von Bildern nackter Kinder zu verbieten (Kinderschutzbund und Interior Mogul Kimono Orange Orange Kleid Orange Einheitsgröße Damen dFFwrqB) bis zum Vorschlag den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktbildern von Kindern zu verbieten (Bundesjustizministerium).
Ich glaube, eine Strafrechtserweiterung oder -verschärfung hilft niemandem. Eine Strafrechtsverschärfung oder -erweiterung ist ein hilfloser Versuch Handlungsfähigkeit zu demonstrieren und der moralische Entrüstung so zu suggerieren, man löse ein Problem. Dem ist aber nicht so. Die Strafrechtsverschärfung oder -erweiterung schafft eher neue und weitere Probleme. Die derzeit in der Debatte befindlichen Vorschläge zur Strafrechtsverschärfung bzw. -erweiterung sind ein Placebo mit unabsehbaren Folgen.
Es fängt schon mit der Begrifflichkeit an. Munter wird Pädophilie und Kinderpornografie durcheinander gewürfelt. Die Zeit hat dankenswerter Weise einmal zusammengefasst worum es geht.
Der Dreizehnte Abschnitt im StGB (§§ 174 ff.) regelt die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In fast allen dieser Straftatbestände geht es um die Vornahme sexueller Handlungen, in Bezug auf Kinder und Jugendliche vor allem um die Strafbarkeit soweit sexuelle Handlungen an diesen oder durch diese an Dritten vorgenommen werden. Das sexuelle Handlungen an Kindern und von diesen an Dritten strafbar sein müssen wird von niemandem in Zweifel gezogen. Richtig ist: Bilder nackter Kinder zu besitzen, zu kaufen oder zu verkaufen steht derzeit nicht unter Strafe.
Den Kauf und Verkauf (by the way: warum wird die Herstellung nicht genannt?) von Bildern nackter Kinder unter Strafe zu stellen ist ein Fass ohne Boden, welches mindestens die Presse- und Kunstfreiheit einschränken würde. Welche Bücher, in denen sich Bilder nackter Kinder befinden müssen verboten werden? Welche Filme dürfen nicht mehr gezeigt werden? Was ist eigentlich nackt? Und wenn darunter zum Beispiel auch das Tragen von Unterwäsche verstanden wird, welche Werbekataloge und Werbung darf es nicht mehr geben?
Der klassische Einwand gegen eine solche Argumentation ist nun, es gehe ja um Kinderbilder, die als sexuell aufreizend empfunden werden. Aber wer will entscheiden, welche Bilder (nackter) Kinder als sexuell aufreizend empfunden werden und welche nicht? Da sind wir dann an einem entscheidenden Punkt. Warum eigentlich nur Bilder nackter Kinder? Wieso wird angenommen, dass nur Bilder nackter Kinder als sexuell aufreizend empfunden werden und nicht auch Bilder bekleideter Kinder mit laszivem Blick? Und was ist ein lasziver Blick? Konsequenterweise müssten dann auch diese Bilder verboten werden.
Prantl hat in seinem schon zitierten Artikel an weniger emotional aufgeladenen Dingen deutlich gemacht, wohin eine solche Politik führen kann: „Wer legal ein Luftgewehr gekauft hat, hat womöglich auch waffenscheinpflichtige Gewehre zu Hause; also werden seine Wohn- und Büroräume durchsucht. Wer viel Alkohol bestellt, hat womöglich auch illegale Drogen eingekauft; er wird durchsucht. Und, um es ins Lächerliche zu treiben: Wer viel Kaugummi kaut, kaut womöglich auch das verbotene Rauschgift Kat; man stellt ihm die Wohnung auf den Kopf.“
Es mag ja unpopulär sein: Aber wer was mit welchen legal beschafften Bildern für sich alleine zu Hause macht, das geht keinen etwas an. Es ist im übrigen auch überhaupt nicht vorhersehbar, welche Bilder beim wem zu welchen Reaktionen führen.
Damen Tüll Hof Mit Ballkleid Applikation Drapiert Weiß Kleidungen Dearta Schleppe Herz Ausschnitt Das Problem an der Debatte ist, das am Problem vorbeigeredet wird. Wenn es um den Schutz der Kinder geht, dann geht es darum, das Kinder -nicht nur bei Nacktbildern- nicht zu etwas gezwungen werden dürfen, was sie nicht wollen. Das Problem bei den Nacktbildern ist doch eher, das es um Nacktbilder geht, die die Kinder von sich gar nicht machen lassen wollen oder von denen sie nicht wussten, wozu sie verwendet werden sollten. Diese Herstellung -so meine Kenntnisstand- findet aber im Regelfall gar nicht in Deutschland statt. Aber wenn es um den Schutz des Kindes geht, dann muss geschaut werden -jenseits der Debatte um Nacktbilder- ob Handlungen jedweder Art gegen den Willen des Kindes derzeit strafbar sind, d.h. ob sie in den Bereich der Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff. StGB) fallen könnten. Ich kann das jetzt nicht abschließend beurteilen, aber möglicherweise ist ja der Tatbestand der Nötigung in § 240 StGB erfüllt.
Was in der derzeitigen Aktuellen Auseinandersetzung aus dem Blick gerät ist, dass der beste Schutz gegen den sexuellen Gebrauch von Kindern der Ausbau präventiver Angebote ist. Angebote wie zum Beispiel „Kein Täter werden“. Hier wird nämlich der Versuch unternommen, das Menschen mit pädophilen Neigungen diese nicht ausleben, mithin also nicht zu Straftätern werden.
Zusammengefasst und kurz gesagt: Prävention statt Strafrechtsverschärfung bzw. -erweiterung. Das wäre angebracht.
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